Hinweisgeber- schutzgesetz

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Hinweisgebern und fordert Unternehmen zum Handeln auf. Wir bieten Ihnen die Lösung „out of the box“ - flexibel, DSGVO-konform und zeitsparend. Mit uns setzen Sie die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie um.

 Erfüllen Sie mühelos die gegenwärtigen gesetzlichen Vorgaben mit unserem hochmodernen Hinweisgeberschutzsystem.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems.

Fragen und Antworten

 Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz? 

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt) ist ein Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern regelt. Ein Hinweisgeber ist eine Person, die interne Kenntnisse über illegale, gefährliche oder rechtswidrige Vorgänge in einem Unternehmen oder einer Organisation hat und diese an die Öffentlichkeit oder eine zuständige Behörde weitergibt, um Missstände aufzudecken.

Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Solche Repressalien können beispielsweise Entlassung, Mobbing, Diskriminierung oder andere Formen von Vergeltung sein, die den Hinweisgeber davon abhalten könnten, Missstände zu melden.

Hier finden Sie die Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Müssen Sie ein Hinweisgebersystem implementieren?

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Ausnahmslos alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben zum Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen. (Auch Teilzeitbeschäftigte) 

Unternehmen im Finanzsektor müssen das Gesetz unabhängig von der Beschäftigtenanzahl umsetzen.

 Bis wann ist es umzusetzen? 

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Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden müssen das Hinweisgeberschutzgesetz bis zum 17. Dezember 2023 umsetzen.


Ab 250 Mitarbeitende ist eine Umsetzung bis zum 2. Juli 2023 verpflichtend.

Muss ich mit Bußgeldern rechnen, wenn ich es nicht umsetze?

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Sollte mit Ablauf der Frist keine geeignete Meldestelle eingerichtet sein, können Bußgelder gegen Unternehmen verhängt werden. 

Unser Angebot 

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Individuelle Beratung: In enger Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln wir die besten Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Hinweisgeberschutzsystem: Wir stellen Ihnen ein hochmodernes, cloudbasiertes und benutzerfreundliches Hinweisgeberschutzsystem zur Verfügung, damit vertrauliche Meldungen anonym und sicher an Sie übermittelt werden können. Wir kümmern uns um Anpassungen bei Gesetzesänderungen und erinnern Sie gleichzeitig an Fristen.

Einfache Integration: Unsere Lösungen fügen sich nahtlos in Ihre Infrastruktur ein. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung und während des gesamten Prozesses.

Effizientes Meldewesen: Alle Hinweise und Meldungen laufen direkt bei Ihnen ein, so dass Sie jederzeit den Überblick behalten und umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen können.
 
360°-Angebot: Wir übernehmen die qualifizierte Bearbeitung Ihrer Meldungen. So vermeiden Sie Interessenkonflikte, sparen Zeit und profitieren von der Expertise unserer ISO-zertifizierten Experten.

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Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Die Hinweise in Ihrer persönlichen Meldestelle werden durch unseren zertifizierten Datenschutzberater und nach IEC/ISO 27001 zertifizierten IT-Sicherheitsberater bewertet und weiter bearbeitet.

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